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Eine gute Nachricht für alle werdenden Mütter Ab sofort ist im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge auf Kosten Ihrer Krankenkasse ein Blutzucker-Belastungstest Der Test läuft in zwei Teilen ab: 1) Vortest: eine Zuckerlösung wird morgen auf nicht-nüchternen Magen bei uns eingenommen und dann ein Blutzuckertest durchgeführt. Sollte dieser entsprechend hoch ausfallen, erfolgt später der 2) Haupttest, in dem eine weitere Zuckerlösung auf nüchternen Magen eingenommen und anschließend in Abständen drei weitere Blutproben entnommen
werden. Sollte auch der Haupttest den Verdacht auf das Vorliegen einer diabetischen Stoffwechsellage erhärten, sind weitere Maßnahmen erforderlich Damit ist eine Grundforderung des Verbandes Ihrer Frauenärzte um eine wesentliche Verbesserung der Mutterschaftsvorsorge erfüllt worden. Da die Bürokratie jedoch der Praxis immer nachhinkt, müssen die Leistungen, wie die Kosten für Zuckerlösungen und die Blutentnahmen/-Untersuchungen von Ihnen vorgelegt werden. Sie haben aber nach Vorlage der Quittung nach § 13, Abs. 3 Sozialgesetzbuch V (SGB V) unmittelbar Anspruch auf Ersatz der Kosten durch Ihre Krankenkasse, die Ihnen die Kosten erstatten muß! Nutzen Sie diese für Sie und Ihr Ungeborenes segensreichen Möglichkeiten!
Fragen Sie uns – wir sind für Sie da.
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